Am 01. August 2023 ist es so weit: Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) für mineralische Ersatzbaustoffe tritt in Kraft. Neu: nun gibt es bundesweit einheitliche Vorgaben zum Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken – zuvor waren die Regelungen Sache der einzelnen Bundesländer. Wir als REIKAN Group setzen uns jedoch auch kritisch mit dieser Verordnung auseinander. Denn was hier zu kurz kommt: das Ende des Abfallstatus für Ersatzbaustoffe.

Die EBV – Bundeseinheitliche Vollzugspraxis für mineralische Baustoffe in technischen Bauwerken

Vorweg sei gesagt: Das Anliegen der EBV einer bundesübergreifenden Regelung bzgl. des Einsatzes – und der Anerkennung! – von Ersatzbaustoffen aus Recyclingmaterial liegt sehr in unserem Interesse. Denn wir wissen um die hohe Qualität von Sekundärrohstoffen, die aus Abbruchmaterial etc. gewonnen werden können. Das konnten wir auch schon in einigen unserer Projekte unter Beweis stellen.

Bereits im Juli 2021 wurde die Mantelverordnung, verabschiedet von Bundestag und Bundesrat, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Nächste Woche ist es nun soweit und die darin beschriebenen Bestimmungen haben rechtliche Relevanz. Zum einen sind das die Ersatzbaustoffverordnung (EBV), zum anderen die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, mit der sich auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung ändern.

Der BDE schreibt zusammenfassend dazu:
„Mineralische Abfälle sind mit mehr als 260 Mio. Tonnen (2017) der mengenmäßig größte Abfallstrom in Deutschland. Dieser Abfallstrom unterteilt sich in Bau- und Abbruchabfälle (ca. 215 Mio. Tonnen) sowie die sogenannten industriellen Nebenprodukte (ca. 48 Mio. Tonnen), zu denen insbesondere Flugaschen aus Kohlekraftwerken und Eisenhüttenschlacken zählen.“ (https://www.bde.de/themen/mantelverordnung/, Stand: 21.07.2023).

In der EBV werden damit erstmals bundeseinheitliche Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe definiert. Für uns ist es relevant, da hierunter auch der Einsatz unserer Recycling-Baustoffe aus Bodenaushub, Bau- und Abbruchabfällen, Gleisschotter, sowie Baggergut fällt. Die Regelungen sollen vorrangig dem Schutz von Mensch und Umwelt vor Schadstoffen dienen (wobei hier im Besonderen die Böden und das Grundwasser betrachtet werden) sowie die Kreislaufwirtschaft, als Entlastung des Abbaus natürlicher Ressourcen, befördern.

Doch leider zeigt sich die EBV für uns und die Praxis „unvollständig“ und bleibt hinter den Erwartungen der Mineralik- und Baubranche zurück.

Was die EBV verschläft

Weit über zehn Jahre lang dauerte der Prozess, die EBV rechtskräftig zu beschließen. Nun tritt eine Verordnung in Kraft, die teilweise keine dezidierte Regelungen trifft, z. B. bei § 5 Güteüberwachung. Diese Problematik zwingt die Bundesländer, eine eigene Insellösung festzulegen. Leider wurden gerade für unsere Branche relevante Beschlüsse kurz vor der Rechtswirksamkeit gekippt oder bleiben in der Entscheidungslage. Hier hatten wir uns mehr erhofft, gerade als kreislaufwirtschaftsorientiertes Unternehmen.

Kritisch bewerten wir insbesondere die Streichung des bislang vorgesehenen § 1 Abs. 1 Nr. 3 EBV. § 1 Abs. 1 EBV, – dieser Paragraph sieht die Regelung zur Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen voraus, damit diese sich weder auf Mensch noch Umwelt schädlich auswirken (gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 KrWG (Nebenprodukte) oder des § 5 Abs. 1 Nr. 4 KrWG (Abfallende)). Gerade solche Regularien sind aus unserer Sicht sinnvoll, um einen nachhaltigen und kreislaufschließenden Prozess zu garantieren.

Auch fehlt insbesondere die konkrete Regelung für das Ende der Abfalleigenschaft von Recycling-Baustoffen. Wie sollen so Naturprodukte effizient mit Ersatzbaustoffen verglichen werden können und der Übergang zu einer funktionalen Kreislaufwirtschaft ermöglicht werden?

Im Koalitionsvertrag steht zum Thema Kreislaufwirtschaft:

„Wir fördern die Kreislaufwirtschaft als effektiven Klima- und Ressourcenschutz, Chance für nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Arbeitsplätze. Wir haben das Ziel der Senkung des primären Rohstoffverbrauchs und geschlossener Stoffkreisläufe. Hierzu passen wir den bestehenden rechtlichen Rahmen an, definieren klare Ziele und überprüfen abfallrechtliche Vorgaben. […]“..

Doch erst nach Inkrafttreten der EBV am 1. August soll ein eigenständiges Rechtsetzungsverfahren auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) seitens der Bundesregierung starten.

Fazit: Recyclingbaustoffe benötigen nach wie vor mehr Akzeptanz

Unser Fazit: die bundeseinheitlichen Regelungen für den Einsatz von Ersatzbaustoffen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Doch leider wurden die hier aus unserer Sicht mit wichtigsten Entscheidungen für die Branche nicht getroffen bzw. vertagt. Wir können zwar auf bestehende Geschäftsmodelle im Recycling setzen. Aber wir wollen mehr. Wir möchten den Weg zu einer geschlossenen Kreislaufwirtschaft, die für unsere Zukunft und Nachwelt Bestand hat, aktiv mitgestalten. Deswegen werden wir uns als REIKAN Group weiter aktiv dafür einsetzen, dass die Ansätze der EBV in der Zukunft auch praxisnahe und praxistaugliche Relevanz erfahren.

Hierbei stimmen wir ganz der Aussage von Bundesbauministerin Geywitz zu:

„Damit dies gelingen kann […das Spannungsverhältnis zwischen Bedarf an Baumaterial und Ressourcen abzubauen…], müssen wir nicht nur am technisch Machbaren arbeiten, sondern mehr Rechtssicherheit und gesellschaftliche Akzeptanz für den Einsatz von Recyclingbaubstoffen schaffen.“ (Quelle: EUWID Recycling und Entsorgung, Ausgabe 26/2023; https://www.euwid-recycling.de/news/wirtschaft/strabag-plaene-fuer-weitere-bauschuttrecycling-zentren-in-europa-200623/).

Politische und bundeseinheitliche sowie EU-einheitliche Forderungen sind nur dann möglich, wann man mit den Akteuren wie uns spricht. Dafür setzen wir uns ein und arbeiten aktiv darauf hin, um Politik und Entscheidungstragende professionell zu beraten. Um die Entscheidung der ausstehenden Regelungen in der Mantelverordnung aktiv mit zu unterstützen, haben wir u. a. auf der Mitgliederversammlung des IKS e. V. (Innovation & Kreislaufwirtschaft Sachsen e. V.) am 11. Juli 2023 eine Arbeitsgruppe zum Thema „Mineralik“ gegründet.

Sie haben Fragen zur EBV?

Wir beraten Sie gern zu allen Fragen rund um die neue Ersatzbaustoffverordnung bzw. Mineralik und Recyclingbaustoffe in Deutschland – kontaktieren Sie uns einfach und unverbindlich.

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